Die Osteopathie darf in Deutschland heilkundlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig praktiziert werden.
Die dafür notwendigen 1350 Unterrichtsstunden können in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Die Osteopathen/-innen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind Mitglied in einem Verband für Osteopathie, der sich für ein eigenes Berufsgesetz und damit für einen eigenständigen Beruf einsetzt.
Ich bin Mitglied im Verband freier Osteopathen (www.vfo.de). Um unser Schaffen rechtlich abzusichern, ist es noch notwendig, eine Heilpraktikerprüfung beim jeweiligen Gesundheitsamt abzulegen, denn wir haben Rechte und Pflichten, müssen aber auch genau wissen, wo unsere Grenzen sind, was wir nicht tun dürfen.
Leider ist der Begriff der Osteopathie in Deutschland (noch) nicht geschützt, d.h. jeder darf sich Osteopath/-in nennen, gleich welche Qualifikation er/sie hat. Achten Sie also auf die Stundenanzahl der Ausbildungen Ihres Osteopathen/-in.
Sie finden Angaben dazu entweder auf der jeweiligen Praxishomepage oder Sie finden Ihre/n Osteopath/-in auf der Liste ihres Verbandes.